– Arbeitsrecht |
In
diesem Bereich sind wir von der Abfassung bzw. Abwehr einer
arbeitsrechtlichen Abmahnung bis hin zur Zeugniserteilung
außergerichtlich/gerichtlich tätig. Einen Schwerpunkt dabei bildet die sog. Kündigungsschutzklage wegen ordentlicher, fristloser oder erfolgter Änderungskündigung, auch unter Beachtung besonders schutzwürdiger Arbeitnehmer (werdende Mütter, Betriebsratsmitglieder, Schwerbehinderte). Die Abwehr und die Geltendmachung arbeitsrechtlicher Forderungen (rückständige Lohnansprüche, Vertragsstrafen etc.) gehören ebenfalls zu unserem Tätigkeitsfeld. |
– Fluggastrecht |
Wir beraten Sie gerne über Ihre Rechte als Fluggast, insbesondere bezüglich Entschädigungen bei Verspätungen und Flugausfällen sowie setzen diese Rechte für Sie gegenüber den Fluggesellschaften durch. |
– Mietrecht |
Durch unsere schon langjährige Tätigkeit für mehrere Wohnungsgesellschaften bieten wir Ihnen (als Vermieter oder Mieter) auf diesem Rechtsgebiet eine allumfassende Rechtsberatung und gerichtliche Interessenwahrnehmung im gesamten Miet- und Mietvertragsrecht. |
– Familienrecht |
Bei dem familienrechtlichen Mandat existieren oftmals Kommunikationsschwierigkeiten zwischen den in Trennung befindlichen Eheleuten, die eine sachliche Lösung aller mit der Trennung zusammenhängenden Problemkreise erschweren oder gar unmöglich machen. Deshalb liegt unser Augenmerk im Familienrecht zunächst auf einem behutsamen Vorgehen, welches wir zusammen mit dem Mandanten zuvor umfassend erörtern und absprechen. Die Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen, die Regelung des Sorge- und Umgangsrechts, die Auseinandersetzung hinsichtlich des Wohnungseigentums und des Hausrates, sowie die Durchführung des Zugewinnausgleiches werden von uns genauso sorgfältig und engagiert bearbeitet, wie das eigentliche Scheidungsverfahren selbst. Bei diesen Mandaten ist ein zufriedenstellendes Ergebnis nur durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Mandanten zu erreichen, die wir unsererseits garantieren. |
– Straf- & Verkehrsrecht |
Unsere Dienstleistung umfasst in diesem Bereich die Beratung und die Verteidigung in allen Straf- und Bußgeldsachen, und zwar gegenüber den Ermittlungsbehörden und den Gerichten. Ein besonderer Tätigkeitsschwerpunkt dabei ist die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen. Gemäß der Philosophie unserer Kanzlei garantieren wir in diesem für den Mandanten sehr sensiblen Bereich eine absolut engagierte und ausschließlich erfolgsorientierte Wahrnehmung der Interessen unserer Klienten. |
– Forderungsmanagement |
In Zeiten schlechter Zahlungsbereitschaft ist es erforderlich, energisch und zügig die berechtigten Interessen der Gläubiger gegenüber den säumigen Schuldnern zu vertreten. Wir übernehmen das gesamte Rückstandsmanagement für unsere Mandanten und leiten nach evtl. nochmaliger Mahnung unverzüglich die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ein, und zwar bis zu deren Titulierung. Sodann übernehmen wir die effektive und nachhaltige Zwangsvollstreckung, indem wir die entsprechenden Aufträge an die Gerichtsvollzieher und Vollstreckungsgerichte zeitnah erteilen, um eine möglichst erstrangige Gläubigerstellung für unsere Mandanten zu erreichen. Das Fazit aus unserer langjährigen Tätigkeit auf dem Gebiet des Rückstands-managements ist, dass Schuldner oftmals nur auf rechtsstaatlichen Druck hin Zahlungsbereitschaft zeigen. |